Wießner H. / III                                                                           Textauszug

 

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erhaute Eisenstein um ein billich Wert als 6 Fueder pro 1 schilling bezahlen solle."4 )

Bischof Johann von Gurk erhielt am 1. Feber 1616 die Erlaubnis von Erzherzog Ferdinand, von dem neuerfundenen Eisenbergwerk "an der Khulnitz"5) das Eisen auf den "beraits erkaufften Gschwendtschen befreiten und auch auf andern etwa selbst im Gurggenthal zu erhebenden Werkgaden zu verarbeiten."

Die notwendige Kohle hatte der Bischof aus seinen eigenen umliegenden Wäldern zu nehmen. Sollte es sich erweisen, daß das neue Eisenbergwerk in Khulnitz dem Hüttenberger Bergwerk Abbruch tue, dann müßte "es zu weichen schuldig sein auf so lang, als dem Landesfürsten nötig erscheine oder es müßte unter Umständen auch ganz aufgehoben werden." Aber auch hier erwies sich die alte Tatsache, daß ein einmal ins Leben gerufener Bergbau nicht so leicht mehr abzutun war, wenn er nicht aus natürlichen Ursachen von selbst zu Grunde ginge. Und so hielt sich der Eisenbergbau des Bistums Gurk auch dann, als die Hüttenberger darüber Klage führten.

Kaum anderswo ist der Übergang vom Edelmetallbergbau zum Eisenbergbau deutlicher wahrzunehmen, als auf dem Gaisberg bei Friesach. Hier inmitten des alten Silberbergbaugebietes hatte Bischof Christof von Chiemsee 1502 einen Hammer aufgerichtet und etliche Gruben am Gaisberg erheben lassen. Der kaiserliche Bergrichter in Friesach protestierte lebhaft gegen die Verletzung der kaiserlichen Rechte, was umsomehr verständlich war, da sich hier die Interessen des Landesfürsten und des Erzbischofes von Salzburg ins Gehege gerieten. Ungeachtet des erzbischöflichen Einspruches wurde in der Stadt Friesach ein kaiserliches Bergrichterhaus errichtet, Erzknappen dort einquartiert, wodurch die Friesacher Bürger viel Ungemach und Last erdulden mußten. Der Streit um die bergherrliche Obrigkeit in und um Friesach bildete durch Jahrzehnte den Gegenstand eines umfassenden Schriftverkehrs zwischen der Hofkammer und der Kammer des Erzbischofes von Salzburg, ohne daß es zu einer klaren Scheidung der gegenseitigen Rechte gekommen wäre.

1633 begann Sabina Stettner6) "als eine altbauende Gewerkin am Gaisberg im Friesacher Burgfried die Verarbeitung des neben dem Silberberg allda einbrechenden eisenhältigen Brandes" und erhielt die Erlaubnis, diesen auf ihren "althabenden Werkgaden" -den Vorläufern des Hüttenwerkes in Olsa -zu verarbeiten. Darob entstand neuerlich ein schwerer Konflikt zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Oberstbergmeisteramt. Marquard Friedrich Stettner, Sohn der vorgenannten Sabina Stettner, verkaufte nun am 22. April 16407) dem Herrn Sebastian

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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