Wießner H. / III                                                                           Textauszug

 

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pro Meiler 12 Schilling an die St. Veiter entrichte. Das Eisen sollte in einen Ring eingeschlagen und mit einem Zeichen versehen sein. Sollte sich dadurch eine Schädigung des Leobner Eisens ergeben, so würde die Bewilligung zurückgezogen werden.

Am 18. Dezember 1544 begegnen wir den ersten urkundlichen Hinweisen auf das spätere Hüttenwerk in Hirt. Klemens Lämpel wurde in diesem Jahre laut Freibrief des Bischofs Ernst die Errichtung eines Hammerwerkes an der Metnitz zwecks Verarbeitung Hüttenbergischen Eisens erlaubt, wofür er alljährlich zwei Mark an das Amt in Althofen zu entrichten hatte.

Bischof Urban, genannt der Osterreicher, gleich berühmt als Prediger und Diplomat, war auch in ökonomischen Angelegenheiten ein kluger Kopf. Am 1. April des Jahres 1561 ließ er auf eigene Kosten in Straßburg "auf des Spitals Grundten" einen Hammer aufbauen, dessen Werkserlös zur Aufbesserung der Kost der Pfründner dienen sollte.

1606 errichtete ein gewisser Hans Gschwendt in Zwischenwässern, also am Zusammenfluß der Gurk und der Metnitz, ein Hammerwerk, das 1616 Bischof Johann um eine ungenannte Summe für das Bistum erwarb. Fünf Jahre darauf kaufte derselbe für das Eisenwesen sehr interessierte geistliche Fürst das Eisenwerk St. Salvator um 1500 fl, das vorher im Besitze des Freiherrn von Vels und später im Besitze der Stadt St. Veit gestanden hatte.

In der Khulnitz westlich Friesach bestand ein alter, anscheinend einst sehr ergiebiger Silberbergbau. Darauf hatten im 16. Jahrhundert Judenburger Gewerken gebaut,3) wie es scheint, aber auch Gewerken aus Völkermarkt, da sich eine Grube dort " Velchenmerkerin" benannte. Später zu Ausgang des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts standen die Gruben in der Khulnitz im Eigentum des Gewerken Georg Mägerl von Dornhofen. Wegen der Verleihung dieses Bergwerkes war es zu einem heftigen Streit zwischen Erzherzog Ferdinand und dem Bischof von Gurk gekommen, da sich die Verleihung von Eiseilbergwerken, und um ein solches handelte es sich um diese Zeit, der Landesfürst vorbehalten hatte. Wenn nun in einer Grube Silberund Eisenerze zugleich vorkamen -und das war sehr oft der Fall -, dann mußten sich die Bergherren sofort in die Haare geraten. In Hüttenberg hatte sich aus dem gleichen Grunde ein Streit entwickelt. 1615 kam es zu einem Vergleich. Die entsandten Kommissare, unter denen sich auch Melchior Putz der Jüngere befand, entschieden, daß "dem Bischof von Gurk vermüg des ihm verliehenen Freiheit auf das Eisenbergwerk durchaus aller Eisenstein, welcher nit allein am Tag sondern auch künftig von denen Mägerlischen Erben mit Nachsetzung ihrer auf Silbererz habenden Bergwerksgerechtigkeit nach aus dem Berg, weil ohne dem Eisenstein dem Silbererz nit kann nachgespürt werden, herausgebracht möcht werden, mit der Bedingung, daß Ihro fürstlich Gnaden den

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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