Wießner H. / III Textauszug |
|
---|---|
Seite 171 Gewerken abgekauft und alles selbst fortgebaut. 1526 wurde
ihnen auf kaiserlichen Befehl der Betrieb eingestellt, aber bald darauf
wieder freigegeben. 1532 erließ Siegmund von Dietrichstein für seinen
Bergrichter in Paternion eine Instruktion, in der es unter anderem hieß:7)
"Jedwede Gruebe und jedes Waschwerk8) soll
von dem andern vier Schnier und zween Schnier in Scherm haben. Gruben und
Waschwerk sind nit zu freyen -unbearbeitet in Rechten liegen zu lassen
-sondern, wer es empfahen und arbaiten wollte, dem solle man es verleichen."
Wir erfahren daraus auch, daß die Dietrichsteiner die Eisenerzbergbaue
und Hämmer verpachtet hatten, denn es heißt: "Der Bergrichter soll
Hansen von Ferndorf oder wer das Eysenärzt und die Eysenhämmer hinfuran
innen hat, ain Wald auszaigen und von dem Eysen soll der Bergrichter von
ainem Zentner geschlagen Eysen, von dem, der es kauft, ain Kreuzer und von
dem, der es verkauft zween Kreuzer nehmen. Die übrigen Anordnungen decken
sich mit denen anderer Eisenbergwerke, so daß wir sie hier übergehen können.
An N amen anderer Bergwerksinhaber scheinen auf: Wilhelm Neumann, der
bekannte Idrianer Quecksilbergewerke. und Inhaber von Bleischürfen in
Bleiberg,9) - er war Pächter der Blei und Quecksilberschürfe
in der Herrschaft Paternion -ferners die Villacher Bürger Hans und
Matthias Görtschacher, denen wir noch im Rosental begegnen werden, und
dann ein gewisser Michael Grundner.l0)
|
|
zurück.... |