Wießner H. / II Textauszug |
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Seite 257 Betrieb stand. Es heißt darin, man solle mit dem Feldort
nicht mehr weiter durch das lose Gebirg fahren, da in der nichts mehr zu
sehen sei. Am 16. Februar des gleichen Jahres erhielt Thesauriatsrat
Doktor F. v. Widmayersfeld den Auftrag, sich nach Kärnten zu begeben und
die Quecksilberbergbaue zu Stockenboi (Buchholzgraben Wiederschwing)
und im Glatschacher Graben bei Dellach zu besichtigen, den
dermaligen Stand der Werke festzustellen und darüber ein bergmännisches
Gutachten abzugeben. Er unterzog sich der Aufgabe und berichtete am 30.
Juni 1787. Von den kärntnerischen Quecksilberbergbauen zu Stockenboi, zu
Dellach und in der Reichenau sei eine ergiebige und lohnende Erzeugung
nicht zu erhoffen. Es bestehe vielmehr die Gefahr eines beträchtlichen
Verbauens. Die Gruben wären seiner Meinung nach sofort zu fristen und
keine Unkosten mehr darauf zu verwenden. Wenn sich baulustige Private fänden,
so soll man ihnen die Gruben gegen billige Vergütung überlassen. In der
Reichenau sei der Gang gänzlich vertaubt und mit losem, überrolltem
Ganggebirge angefahren. Die Zimmerung verursache große Kosten und der
Gang sei vermutlich ausreichend. Der Zentner Erz halte an reinem
Quecksilber nur 6 LOt.6) Der Quecksilberbergbau zu Stockenboi im Buchholzgraben
beschäftige derzeit 17 Mann. Nur die Gänge beim Zusammenstoß mit
gewissen Querklüften zeigten edle Erzflächen. Im zweiten Quartal des
Jahres 1787 hatte man 35 Zentner gutes Mittelerz, 350 Pfund ordinäres und
12.350 Pfund Pochgänge gewonnen. Der Probierofen stände in Dellach im
Drautal. lm ersten Quartal habe man 6 Zentner 3 Pfund Quecksilber aus 745
Zentner 79 Pfund trockenem Erz und Schlich gewonnen. In Glatschach habe
man vom ersten Quartal an Erz, Schlich und Pochgängen 930 Zentner 64
Pfund lagern, worin 2 Zentner 17 Pfund Quecksilber enthalten seien.7)
Am 27. Juli 1787 waren alle drei Bergbaue auf Quecksilber
bereits eingestellt. Wir erfahren auch, daß sie dem k. k. Bergschaffer zu
Dellach im Drautal, Paul Peyrer, unterstanden. Es wurde verfügt, daß
vorläufig überall zwei verheiratete Häuer zur Aufsicht zurückbleiben,
die Grubenzimmerung ausbessern und die Stollen vor Einsturz bewahren
sollten.
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