Wießner H. / II                                                                               Textauszug

 

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und erst 1728 kam es zu einem Ausgleich zwiscl1en dem Achenrainer Messinghändel und Steiner über das strittige Galmeibergwerk auf der schattseitigen Jauken. Steiner solle den sonnseitigen und schattseitigen Galmeibergbau auf der Jauken verwalten, den Galmei den Achenrainern abliefern und dafür Entlohnung erhalten.53)

1772 hatte Ignaz von Stockersheim um die Belehnung mit den sogenannten Supersberggrübel auf der Jaukener Sonnseite angesucht. Dabei wurde die Jaukener Gewerkschaft durch das Bergwerksdirektorat in Schwaz veranlaßt, ihre eigene Bergbauberechtigung nachzuweisen, konnte dies aber nicht, da das Bergwerk seit uralten Zeiten gebaut würde und die erste Belehnung wahrscheinlich durch das Fürstenhaus Porcia erfolgte, das auf seinem .rerritorio die berggerid1tliche Jurisdiktion gehabt habe. Es folgt nun ein Vidimus der Herrschaft Porcia.

173754) ersuchte das kaiserliche Faktoreiamt in Schwaz namens des Achenrainer Messinghandels die Kammer in lnnsbruck, die Bleikrätze des Flammofens auf der Jauken -es würden im Jahre etwa 40 Zentner Blei erzeugt, das neben dem Galmei gefunden würde -, zu deren Schmelzung ein Gebläse erforderlich sei, auf das Kupferschmelzwerk in Peischla ob Lienz zwecks Schmelzung aufschlagfrei verführen zu dürfen.

1747 schien der Abt von Schwaz den Galmeibergbau auf der Jauken innegehabt zu haben. Als sein Administrator scheint Steiner auf. Die Fron wurde damals nicht mehr in Natura, sondern in Geld geleistet und betrug 104 fl 33 Kreuzer, was einer wertmäßigen Produktion von 1040 fl entspricht.

Zehn Jahre später war das Ärar Gewerke auf der Jauken und erbeutete in diesem Jahre 1062 Kübel rohen Galmei und 33 Kübel Bleierz. Damals wurde auch der langwierige Streit um die Berghoheit in der Grafschaft Ortenburg entschieden. Derzufolge war der Fürst Porcia berechtigt, über die eigenen Bergwerke und seine Knappen die bergrichterliche Jurisdiktion auszuüben und einen eigenen Bergrichter zu halten. Als Gewerke unterstand er jedoch sowohl juridisch wie instantionell dem k. k. Oberstbergmeisteramt. Er war ferner berechtigt, von den in der Grafschaft betriebenen Bergwerken und solchen, die noch darin eröffnet würden, die halbe Fron und von der anderen Hälfte einen Betrag bis zu 30 fl einzubehalten, das übrige war dem Landesfürsten abzufft1tten. Dem Landesherrn reserviert, das heißt ihm allein vorbehalten, waren Eisen, Quecksilber, Alaun und Kobalt.55) 1780 berichtete Marcher über56) das teils k. k., teils gewerkschaftlich geführte Galmei- und Bleibergwerk Jauken. Es stehe unter der Bergwerksdirektion Schwaz in Tirol. Marcher,bedauert, daß dieses Bergwerk nicht sachkundig geführt werde. Man habe hier wirklich schöne Gänge Blei, baue aber

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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