Wießner H. / I Textauszug |
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Seite 258 Griffen, das Hüttrauch und Schwefel liefere, die Gruben
auf dem Loben, die ebenfalls ertrunken wären, und eine Zeche im
Klosterfeld, das Blei und Silber halte. 1636 wurde im Liechtengraben im Lavanttal ein neuer
Goldbergbau eröffnet. Gewerken waren Maximilian Troyer, Stadtpfarrer von
Wolfsberg, Veit Georg Freiherr von Eibiswald, Johann Pfersmann, Pfleger
der Herrschaft Reichenfels, der Propst zu Griffen, Hans Gottfried von
Schrottenbach, Burggraf zu Klagenfurt, Andre von Rosenberg,
Generaleinnehmer, die Gebrüder Siegersdorf, die Gebrüder Aschauer,
unterschiedliche Frauen und Fräuleins einer Kompanie Thylti, ein Bürger
von St, Leonhard, Georg Siegmund Weiß und andere mehr, Die Probe ergab
von 10 Zentnern Tagerz 2 Lot Gold. In dem Voranschlag heißt es: "Der
daselbst errichtete Pocher mit 24 Schießern poche an einem Tag 100
Zentner, Diese 100 Zentner würden von 20 Knappen an einem Tag gefördert,
ihre Entlohnung stelle sich auf 12 Gulden. 100 Zentner Erz ergäben 20 Lot
Gold, das Lot zu 12 Gulden, demnach 240 Gulden. Bei der Annahme eines täglichen
Goldgewinnes von 5 Lot verblieben 48 Gulden täglich, da man nur an 150
Tagen im Jahre pochen könne." Diese Zahlen scheinen in der
Wirklichkeit freilich nicht erreicht worden zu sein, denn wir hören in
der Folge nur sehr wenig noch von diesem mit so großen Hoffnungen
unternommenen Bergbau im Liechtengraben.88) 1645 scheinen auch
die Erträgnisse der Goldwäscherei stark zurückgegangen zu sein, denn
der Vizedom Philipp Valentin von Rienec
fragte beim Bergrichter Gleyerscher an, warum in letzter Zeit so wenig
Waschgold einginge. Darauf antwortet dieser, daß die fließenden Wässer,
in denen etwas zu hoffen war und die Unkosten erträglich, bereits
verwaschen seien und die Wäscher selbst nach und nach ziemlich
ausgestorben. Der Einlösungspreis pro Lot Gold mit 8 Gulden decke nicht
mehr die Unkosten. Es gäbe zwar hier in Kliening noch drei Halden, die zu
überwaschen wären, auf diesen aber stünden Kel18chen, Gärtl und Obstbäume,
die hinweggerissen und deren Besitzer entschädigt werden müßten. Sollte
die Goldwäscherei wieder in Schwung kommen, so müßte der Einlösungspreis
für das Lot Gold mindestens mit 10 Gulden angesetzt werden.89)
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