Wießner H. / I                                                                            Textauszug

 

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ist, geit ein man da auf sein tayl nicht in acht tagen, swer dy acht tag verpawt und das pewert als recht ist von gericht, des sein dritayl, auch sol der fronman in chain paw gen sein pedürffen, danne dy gruebmeister oder sy pitten in das er darin get und sol in perait sein bey tag und bey: nacht, auch sol er seines frones warten vor dem l~rg, swen man taylen ",il, so sol man dem fronman sagen, wolt er aver die Gruebmeister sammen, so sol man im drey stunden ruffen an dem Sliff -(wohl der Haldensturz, wo die Erze geschüttet werden) -, chumpt er dann nicht, so sol man tailen und sol das fron auf das slif schütten, verleuset er es dann, das ist sein schad. swas man Got und der eren willen geit, das sol der fronman nit aufrayten." Diese Stelle will besagen, daß dem Bergherrn an der Erhebung alter, verlegener Baue gelegen war und der Bebauer derartiger alter Baue gewisse Vergünstigungen genoß, die sich besonders bei der Abgabe der Fron auswirkten. Dies kommt darin zum Ausdruck, daß dem Fröner das Betreten des Baues verboten war.

Der Schluß der Bergordnung beschäftigt sich mit der Strafrechtspflege.

Zieht man die Bergordnung Herzog Albrechts II. von Österreich für den Bergbau in Zeiring zum Vergleich heran,27) so ergibt sich daraus ein weitgehender Parallelismus, der sich an manchen Stellen bis zur wörtlichen Übereinstimmung steigert. Da die Bergordnung für St. Leonhard 1325 erlassen wurde und sich auf das Zeiringer Bergrecht bezieht, kann die angegebene Jahreszahl 1336 für Zeiring28) nicht stimmen. Es muß die Zeiringer Bergordnung vielmehr schon früher erlassen worden sein. Ferner ergibt sich eine weitgehende Übereinstimmung mit der Bergordnung des Erzbischofs Heinrich von Salzburg für die Gastein vom 30. August 1342.29)

Am 16. Oktober des Jahres 1335 verpfändete Bischof Leopold II. von Bamberg alle seine Kärntner Besitzungen um 8000 Mark Silber dem Grafen Ulrich von Pfannberch. Unter den Besitzungen werden erwähnt: "Gericht, Ampt, Maut, Zölle, Goltperk und Pleyperk." Damit haben wir einen deutlichen Hinweis auf den bestehenden Goldbergbau in der Gegend um Sankt Leonhard und wir dürften nicht fehlgehen, hierin einen der ältesten Belege für den Goldbergbau in Kliening vor uns zu haben. Auffällig ist, daß der einst so bedeutenden Silbergruben von Reichenfels, die doch noch im 13. Jahrhundert wiederholt bezeugt erscheinen, keine Erwähnung mehr getan wird.

Der obige Vertrag hatte eine Laufdauer von neun Jahren und die Güter sollten nach Ablauf der Frist wieder an den Bischof zurückfallen. Dies scheint auch tatsächlich der Fall gewesen zu sein, denn bereits am 21. März des Jahres 1347 verpfändete Bischof

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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