Wießner H. / I Textauszug |
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Seite 202 Die Inspektion ergab,44) daß Tollhauser den ganzen Vorrat
an Kupfer und Silbererz verkauft und an Arme gegen 200 Gulden schuldig
war. In Hüttenberg war man 1548 in der Grube "Im Winkel"
auf goldhältige Erze gestoßen. Da die Verleihung von Berglehen auf Gold
und Silber nur dem kaiserlichen Bergrichter zustand, dem Salzburger
Richter aber nur die Verleihung von Eisen-, Kupfer- oder Salzlehen, so kam
es zum Streit.45) Ein gewisser Blasi Traffeilacher, ein Knappe
aus Hüttenberg, war mit einer Erzstufe nach Venedig gekommen. Diese wog
ungefähr 10 Pfund. Daselbst ließ er sie "mit hilf aines pekhen
schmelzen" und soll daraus an die 40 Dukaten Gold gemacht haben. Dies
erfuhr der kaiserliche Faktor und Agent zu Venedig Bantelu, machte sich an
den Knappen heran und forderte ihn auf, mit ihm nach Kärnten zurückzukehren
und ihm in Hüttenberg den Stollen zu zeigen, wo er die Stufe gefunden
habe. Der vorerwähnte Bäcker widerriet dem Knappen diese Abmachung,
bewog ihn heimlich abzureisen und ihn (den Bäcker) in Hüttenberg zu
erwarten. Als der kaiserliche Faktor von der heimlichen Abreise der beiden
erfuhr, folgte er ihnen nach und hielt dem Bäcker das Generalmandat vor,
demzufolge die Außerlandbringung von Erz und Erzstufen strengstens
untersagt war. Der kaiserliche Sekretär forderte sodann den
salzburgischen Bergrichter auf, den Knappen gefänglich einzuziehen, war
aber dieser verweigerte, weil es sich um einen Knappen des Erzstiftes
Salzburg handelte. Der Knappe, der den Ort seines Fundes zeigen sollte,
entfloh wahrscheinlich nach Trofajach, woher er gebürtig war. Jörg
Mandorfer, Amtmann in Vordernberg, erließ darauf ein Mandat, den flüchtigen
Knappen auszukundschaften und gefänglich einzuziehen. Wie die Sache
weiter verlief, ist aus den Akten leider nicht zu ersehen. Die Folge aber
war, daß es zwischen dem Erzstift Salzburg und dem Landesfürsten zu
einem Streite kam, da sich der Erzbischof wegen Eingriffes in seine Rechte
bescherte. Es erscheine ihm unerhört, heißt es in der Eingabe, "daß
an ein e m ort und gebirg zweierlei perkhgericht sey und dem einen das
eine und dem andern das andere metall in ainer grueben und in einem ärzt
zu handeln zuestehen solle...dadurch entstünde unaufhörliche haderey ....auch haben andere herren im land zu kherndten perkgericht und perkwerch
mit aller obrigkeit als der von Bamberg, auch Ortenburg und
Dietrichstein." Der Streit wurde zwar beigelegt, aber eine endgültige
Befriedung erfolgte nicht. 44) HofkA., Fasc. 17315. 45) HofkA., Fasc. 18.335/I. 46) HofkA., Fasc. 18332. 47) Westlich Friesach
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