Wießner H. / I                                                                            Textauszug

 

Seite 202

Die Inspektion ergab,44) daß Tollhauser den ganzen Vorrat an Kupfer und Silbererz verkauft und an Arme gegen 200 Gulden schuldig war.

In Hüttenberg war man 1548 in der Grube "Im Winkel" auf goldhältige Erze gestoßen. Da die Verleihung von Berglehen auf Gold und Silber nur dem kaiserlichen Bergrichter zustand, dem Salzburger Richter aber nur die Verleihung von Eisen-, Kupfer- oder Salzlehen, so kam es zum Streit.45) Ein gewisser Blasi Traffeilacher, ein Knappe aus Hüttenberg, war mit einer Erzstufe nach Venedig gekommen. Diese wog ungefähr 10 Pfund. Daselbst ließ er sie "mit hilf aines pekhen schmelzen" und soll daraus an die 40 Dukaten Gold gemacht haben. Dies erfuhr der kaiserliche Faktor und Agent zu Venedig Bantelu, machte sich an den Knappen heran und forderte ihn auf, mit ihm nach Kärnten zurückzukehren und ihm in Hüttenberg den Stollen zu zeigen, wo er die Stufe gefunden habe. Der vorerwähnte Bäcker widerriet dem Knappen diese Abmachung, bewog ihn heimlich abzureisen und ihn (den Bäcker) in Hüttenberg zu erwarten. Als der kaiserliche Faktor von der heimlichen Abreise der beiden erfuhr, folgte er ihnen nach und hielt dem Bäcker das Generalmandat vor, demzufolge die Außerlandbringung von Erz und Erzstufen strengstens untersagt war. Der kaiserliche Sekretär forderte sodann den salzburgischen Bergrichter auf, den Knappen gefänglich einzuziehen, war aber dieser verweigerte, weil es sich um einen Knappen des Erzstiftes Salzburg handelte. Der Knappe, der den Ort seines Fundes zeigen sollte, entfloh wahrscheinlich nach Trofajach, woher er gebürtig war. Jörg Mandorfer, Amtmann in Vordernberg, erließ darauf ein Mandat, den flüchtigen Knappen auszukundschaften und gefänglich einzuziehen. Wie die Sache weiter verlief, ist aus den Akten leider nicht zu ersehen. Die Folge aber war, daß es zwischen dem Erzstift Salzburg und dem Landesfürsten zu einem Streite kam, da sich der Erzbischof wegen Eingriffes in seine Rechte bescherte. Es erscheine ihm unerhört, heißt es in der Eingabe, "daß an ein e m ort und gebirg zweierlei perkhgericht sey und dem einen das eine und dem andern das andere metall in ainer grueben und in einem ärzt zu handeln zuestehen solle...dadurch entstünde unaufhörliche haderey ....auch haben andere herren im land zu kherndten perkgericht und perkwerch mit aller obrigkeit als der von Bamberg, auch Ortenburg und Dietrichstein." Der Streit wurde zwar beigelegt, aber eine endgültige Befriedung erfolgte nicht.

Näheren Einblick in die Bergbauverhältnisse des Friesacher Bezirkes gewährt ein Berglehenbuch aus dem Jahre 1557.46) Darin werden angeführt die Herren und Gewerken in der "Khulnitz47) beyallen Gottesengeln", sie haben "empfangen ainen alten verlegenen pau, so vormals die Judenburger paut." Ebenda empfing

44) HofkA., Fasc. 17315.

45) HofkA., Fasc. 18.335/I.

46) HofkA., Fasc. 18332.

47) Westlich Friesach

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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