Wießner H. / I Textauszug |
|
---|---|
Seite 201 kunde vor, derzufolge sich der Abt Andre und der Prior
Wolfgang sowie der Konvent verpflichten, dem Herzog Friedrichen zu Österreich
von dem "gesmelz gold und silber ....so auf unsern und uncz gotzhaus
grunten erfunden und gearbait wurde ....und was das in zehent und fron
angever bringet, davon gevallen der halb tail, doch auch unvergriffen
unser und uns gotzhaus lehenschaften ...". Beweis dafür, daß nur
die Ungunst der Überlieferung an der Stille schuldtragend ist. Um 1500,
als zum ersten Male eine straffere Organisation der verschiedenen
kaiserlichen Bergwerke in den niederösterreichischen Ländern durchgeführt
wurde, finden wir die Bergwerke Mittelkärntens in einer Gruppe
zusammengefaßt, dazu gehörten Teile von Obersteiermark und die Bergbaue
im Gurk; Metnitz- und Görtschitztal.35) Sitz des
Bergrichters für Mittel-, Unterkärnten und Obersteiermark scheint nicht
genannt, doch ist zu vermuten, daß er bereits damals in Friesach seinen
Amtssitz aufgeschlagen hatte. Im königlichen Brief der Bergwerke halben
aus 150036) werden unter anderem das "Gurktal, Kraig und
Friesach angeführt. Weitere Orte nennt uns die Maximilianische
Bergordnung von 1517.37) Die in Aussicht genommene landesfürstliche
Schmelzhütte für Mittel- und Unterkärnten blieb wohl nur Projekt.38)
Um 1500 wird Stefan Zerrer als Bergrichter und Schiner für Unterkärnten
und Obersteiermark genannt.39) Er wurde 1503 von Hans Schmutzer
abgelöst. Zerrer kehrte 1503 auf seinen Posten wieder zurück und gab
sein Amt 1506 an Leonhart Pabstab.40) Dessen Nachfolger war
wieder Veit Weishaupt,41) dessen Nachfolger Hans Aigner.42)
Wie anderorts fehlte es auch hier nicht an Reibereien zwischen dem
Landesherrn und den mit Bergregalrechten bedachten Grundherren, hier mit
Salzburg.43) 35) S. E. Geyer, a. a. O., S. 200. 36) ÖSTA., Inv. 334/I, Fol.944. 37) Vgl. S. 50. 38) Vgl. Geyer, a. a. O., S. 209. 39) ÖSTA., 1500,Fol. 95. 40) ÖSTA., 1506,Fol. 18. 41) ÖSTA., 1506,Fol. 99. 42) ÖSTA., 1509,Fol. 272. 43) ÖSTA., Ktn. Landhandveste, Nr. 46, 47.
|
|
zurück.... |