Wießner H. / I Textauszug |
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Seite 199 darin von seinem Vorgänger, Erzbischof Konrad III., darin
beschwert worden waren.29) Daß Gurk aus diesen
Silberbergwerken über entsprechende Einkünfte verfügte, geht daraus
hervor, daß es unter Bischof Dietrich I. in der Lage war, im Jahre 1190
dem Poppo von Albeck zu dessen Kreuzfahrt 100 Mark Friesacher als
Reisegeld vorzustrecken.30) Am 23. Feber 121231) kam es zwischen Bischof
Walter von Gurk sowie dem Propst Gerold und dem Kapitel von Sekkau zu
einem Vergleich wegen der Silbergruben am Berge Dobritsch östlich
von Friesach. Die Gruben befanden sich "in monte Dobirschach, in quo
utra. que ecclesia mansum unum habet in ipso loco fodinarum ..." Mit
Rat und Zustimmung der maßgebenden Personen beider Kirchen wurde nun
beschlossen: "ut decimae et omnia acquisita et acquirenda quocumque
nomine appellentur, predictis ecclesiis equaliter dividantur ..." zu
deutsch: "daß der Zehent und alle Einkünfte, welche Namen sie immer
haben, zwischen beiden Kirchen zu gleichen Teilen geteilt werden. .."
Ferner wurde beschlossen: "ut utraque ecclesia habeat montis
magistrum, qui vulgo dicitur perchmaister, et utraque ecclesia suos
custodes fodinarum". Zu deutsch: "daß jede der beiden Kirchen
ihren Bergmeister und Grubenwächter bestelle." Die Einsetzung
eigener Bergmeister und Grubenwächter läßt den Schluß zu, daß die
Grubenanlagen nicht so klein gewesen zu sein scheinen, da sich ja sonst
die Bestellung eigener Amtspersonen nicht rentiert hätte. 29) MDC. I, Nr. 374. 30) MDC. I, Nr. 348. 31) MDC. I, Nr. 434. 32) MDC. II, S. 6, Nr. 539. 33) Vgl. dazu StI.A. Nr. 1375.
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