Wießner H. / I                                                                            Textauszug

 

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Bezeichnungen) mit allem Zubehör der Gruben ruhig und ungeirrt zu seinem Nutzen empfangen...." Jaksch21) identifiziert Cezzen mit Pressen, was schon lautgesetzlich nicht möglich ist.22) In der vorzitierten Urkunde werden ausdrücklich 4 Orte genannt und zwar Zessen neben Zossin, daher können beide Orte nicht gleichgesetzt werden. Zozzen wäre also das heutige Zossen am Fuße des Zossnerberges, Cosin wäre das heutige Cossen, östlich von Hüttenberg, Rettin das heutige "Ratteiner", Hofname nw. Hüttenberg im Ratteinergraben. Wo nun das Zessen zu suchen ist, ist unklar, vielleicht ist diese Ortsbezeichnung untergegangen. Fresen liegt oberhalb Zossen, wie aus einer Urkunde von 1162-117123) hervorgeht, wo es heißt: "....predium suum supra Zozzen scilicet ad Frezen..." Jedenfalls steht fest, daß Cezzen und Zosen nicht identisch sind.

1207 bestätigte Erzbischof Eberhard II. von Salzburg dem Kloster Admont unter anderem das Bergrecht. "quicquid vobis iure cathmeario in predio ecclesie vestre supra Cezzin privilegio suo antecessor noster dominus Albertus archiepiscopus confirmavit, dimidietatern videlicet eorum, que pervenire solent de eo, quod vocatur garrenreht et spizreht et hutrecht ...24)

Zu deutsch: "Was euch unser Vorgänger Erzbischof Albert nach Bergrecht auf dem Grunde seiner Kirche über Zessen durch sein Privileg bestätigt hat, die Hälfte von dem, was man zu reichen pflegt, garrecht und spitzrecht und hutrecht genannt", bergrechtliche Abgaben von lokal begrenzter Reichweite, die sonst in Kärnten nicht nachweisbar sind.

In Gurker Urkunden finden sich weitgehende Parallelen. In einer Urkunde Bischof Romans I., vom 1. November 116425) bestätigt Roman dem Kapitel die Schenkungen Bischof Hiltebolds und darin wird unter anderem ein "beneficium Megewardi situm supra montem cathmie. .0" genannt. Nun wird auch in der Urkunde Kaiser Friedrichs I. vom 10. März 117026) eine "cathmia, Propath nuncupata, que ante Frisacum est inventa ..." erwähnt, die Jaksch mit Höllein gleichsetzt.27)

Da Erzbischof Konrad III. von Salzburg dem Bistum und Kapitel Gurk in der Ausübung des Bergregals Schwierigkeiten bereitet hatte, wiederholte Kaiser Friedrich I. am 15. März 118428) zu Hagenau im Elsaß die Schenkung der Bergwerke und Salinen an Bistum und Kapitel, wie denn auch Erzbischof Adalbert in einer Urkunde vom 5. Juli 1199, ausgestellt in Friesach, der Propstei und dem Kapitel alle Bergwerksrechte auf ihren Gütern einräumt, nachdem sie

21) MDC. IV/2, Register S. 780.

22) Auf S. 1055 ebda. mit Zosen.

23) MDC. III, Nr. 1036.

24) MDC. IV/I, S. 34, Nr. 1599.

25) MDC. I, Nr. 143, nach Jaksch gefälscht.

26) MDC. I, Nr. 265.

27) Dorf in der Gemeinde St. Georgen bei Straßburg am Westhang des Pirker Kogels.

38) MDC. I, Nr. 328

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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