Wießner H. / I Textauszug |
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Seite 191 namentlich Feistritz und Stockenboi wiederholt als
Pfandeinheit ausgetan und von Paternion aus verwaltet wurden.87)
Wir hören hier, daß Friedrich III. einem gewissen Hans Kaltenhauser
bergrechtliche Privilegien einräumte88) und dieser am Riedernock
ein Goldbergwerk eröffnete.89) Als dann die beiden Ämter am
7. Oktober 1517 zuerst an Feiherrn Sigismund von Dietrichstein verpfändet
wurden und am 1. April 1518 im Kaufwege in dessen Eigentum übergingen,90)
scheinen die Dietrichsteiner wie auf ihren anderen Herrschaften die
bergrechtliche Oberhoheit ausgeübt zu haben. Als der niederösterreichische
Kammerprokurator Doktor Max Peck zu Leupoldsdorf gegen Siegmund von
Dietrichstein wegen der Bergwerke in den Ämtern Stockenboi und Feistritz
einschreiten wollte, wurde ihm dies vom Erzherzog Ferdinand untersagt,91)
eine gewisse formelle Abhängigkeit unter die Grafschaft Ortenburg blieb
aber bestehen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts bildete sich aus den beiden
Ämtern die Herrschaft Paternion. Die Ortenburgische Bergwerksfreiheit von
152692) scheidet aus dem Berggerichtsbezirk Vellach die beiden
Ämter aus ihrem Gebiet aus, 00 was aber perkwerch in dreyen meillen
schattenhalben (von Villach) bis an die Mautbrucken (bei Paternion)
befunden, gehören in des Herrn von Dierichstein gebiet."
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