Wießner H. / I                                                                            Textauszug

 

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namentlich Feistritz und Stockenboi wiederholt als Pfandeinheit ausgetan und von Paternion aus verwaltet wurden.87) Wir hören hier, daß Friedrich III. einem gewissen Hans Kaltenhauser bergrechtliche Privilegien einräumte88) und dieser am Riedernock ein Goldbergwerk eröffnete.89) Als dann die beiden Ämter am 7. Oktober 1517 zuerst an Feiherrn Sigismund von Dietrichstein verpfändet wurden und am 1. April 1518 im Kaufwege in dessen Eigentum übergingen,90) scheinen die Dietrichsteiner wie auf ihren anderen Herrschaften die bergrechtliche Oberhoheit ausgeübt zu haben. Als der niederösterreichische Kammerprokurator Doktor Max Peck zu Leupoldsdorf gegen Siegmund von Dietrichstein wegen der Bergwerke in den Ämtern Stockenboi und Feistritz einschreiten wollte, wurde ihm dies vom Erzherzog Ferdinand untersagt,91) eine gewisse formelle Abhängigkeit unter die Grafschaft Ortenburg blieb aber bestehen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts bildete sich aus den beiden Ämtern die Herrschaft Paternion. Die Ortenburgische Bergwerksfreiheit von 152692) scheidet aus dem Berggerichtsbezirk Vellach die beiden Ämter aus ihrem Gebiet aus, 00 was aber perkwerch in dreyen meillen schattenhalben (von Villach) bis an die Mautbrucken (bei Paternion) befunden, gehören in des Herrn von Dierichstein gebiet."

Daher übten auch die Widmann, als sie in den Besitz Paternions kamen, 162993) die bergrechtliche Oberhoheit aus. Als am 8. Dezember 1639 die Salamanca-Ortenburg mit Graf Georg ausstarben, erwarben die Gebrüder Widmann die Grafschaft um den Betrag von 300.000 Gulden.94) Der Landesherr räumte ihnen auch die halbe Bergwerksfron ein,95) schränkte diese halbe Fron 1655 auf den Höchstbetrag von 30 Gulden ein96) und erlaubte ihnen, einen eigenen Bergrichter zu halten. Am 30. April 1662 ging die Grafschaft Ortenburg samt der halben Bergwerksfron um den Betrag von 370.000 Gulden in das Eigentum der Porcia über.97) Trotz aller dieser Privilegien setzte aber auch hier der Kampf der Zentralgewalt gegen die exemte Stellung der Feudalherrschaft ein, wobei es an Rechtsverdrehungen und Haarspaltereien nicht fehlte. Von seiten der Hofkammer berief man sich darauf, daß die Bergregalität der Salamanca eine rein persönlich verwilligte und mit ihrem Absterben erloschene gewesen sei.98)

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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