Wießner H. / I Textauszug |
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Seite 144 Jaukhen (südlich Dellach i. Dr.), daran
ist perkwerch in pau und arbeit. Weiter facht sich das perkwerch Steinfeld
irn Geyltall an zu sand Stephan und streckt sich nach der Geyll baider
seiten bey sechs meillen hinauf bis an Tiliach gegen der Herrschaft
Heinfels. Zu Sant Stephan ist sommerhalben ein perkwerch bey sant Jobst
(bei Matschiedl zu suchen) ist gefreyt, in dreyen meillen bis gen Weißbriach
(Gitschtal) ist jetzo khein perchwerch in ,vesen. Aber bey WeiBpriach
ist am Gutschenperch (Guggenberg, westlich Hermagor) ain perchwerch
in pau und arbeit. Noch ist ob Goldenstain (Ruine, nördlich Dellach) das
gegen drürnb von ubbernelter Jaukhen und haist auch in der Jaukhen,
daselbst man auch jetzo noch paut. Aber schatten halben gegen der
venedigischen grenitzen sind große weite pirg täller und alben. Ist
diser zeit nit mer dann an ainern ort perkwerch in arbeit nemblich in der Srinigeralben
(Stranigeralpen, südlich Kirchbach)." Über die Produktion des Steinfelder Bezirkes sind wir im
allgemeinen besser orientiert als in den übrigen Berggerichtsbezirken, da
uns ein kleiner Rest von Bergraitbüchern erhalten geblieben ist. Die
Mehrzahl scheint freilich verlorengegangen zu sein. Während Ployer
seinerzeit noch 55 Jahrgänge zur Verfügung standen, müssen wir uns
heute mit 12 begnügen. Uns liegen die Raitbücher der Jahre 1529, 1538,
1550, 1579, 1580, 1581, 1583, 1584, 1585, 1588, 1589 und 1602 vor. Dazu eine Vorbemerkung. Man unterschied zwei Arten der
Fron, die ganze und die halbe. Die ganze Fron bestand in der Reichung des
10. Teiles der Produktion, also des 10. Zentners oder des 10. Kübels, die
halbe Fron aber in der Abgabe des 20. Zentners oder Kübels. Die ganze
Fron leisteten Gruben mit kontinuierlichem Ertrag, die in vollem, relativ
gesichertem Abbau standen. Die Reichung der halben Fron bedeutete ein
Entgegenkommen des Bergherrn für notleidende Gruben oder solche, die erst
mit dem Abbau begannen. In Fällen rückläufiger Produktion trat als
erste Erleichterung über Ansuchen des Gewerken die halbe Fron ein, wenn
nicht gänzliche Fronbefreiung, zumindest auf eine gewisse Zeit, erwirkt
wurde. Fronfrei waren in der Regel Neuschürfe bis zur Erreichung einer
bestimmten Produktion -hier in Steinfeld wurde die Erreichung des 200.
Zentners oder des 3000. Kübels als Grenze der Fronfreiheit zugestanden.
Neben der Fron hatte der Bergherr das Recht auf den Wechse15),
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