Wießner H. / I                                                                            Textauszug

 

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in den Lebensmittelversorgungsbetrieb für die Knappen eine Angelegenheit, die ihn bald in Konflikt mit den Arbeitern und in Verdacht zu setzen sehr geeignet war, selbst, wenn er sich nichts Unredliches dabei zu schulden kommen ließ. Daher wurde am 26. Dezember 152333) auf Befehl des Erzherzogs Ferdinand I. durch Hieronymus Zott, obersten Bergmeister der niederösterreichischen Lande, unter Beihilfe des Bergrichters Wolfgang Schaumann zu Gossensaß und Sterzing und des uns schon öfters als Gewerken begegneten Lienzer Bürgers Hans Lengholzer sowie des Bergverwalters Gilg Tolhauser von Idria eine Instruktion aufgerichtet, die speziell für den Bergrichter von Kirchheim "Törg Dueler" bestimmt war.

In der Instruktion wird unter anderem das heimliche Probieren verboten. "Es ist etlich zeit her ain peser prauch erwachen, das etwa vil personen, so nit amtleit, gewerkhen oder verbeser sein, haimlichen in heusern oder andern orten ärzt proben, eintrenken und abtreiben, davon zu besorgen, das die pesten stueff, ärzt seiner fürst1ichen Durchlaucht und den Gewerken entzogen würden."

Das Haldenerz sollte ebenfalls der Fron unterliegen, damit die Scheider nicht versucht würden, gutes Erz auf die Halden zu stürzen. Durch einige Zeit schien tatsächlich nur der Moderecker Erbstollen in Arbeit gewesen zu sein, während alle anderen Gruben ruhten. Aus Zusätzen erfahren wir, daß sich nach dieser Krise wieder Ansätze zur Besserung zeigten. So habe man in der Fleiß, im Guttal, am Kloben und an anderen Enden "hofferige bergwerk am tag" zu hauen begonnen, wobei man wegen des Lohnes in Streit geriet. Hierauf trat man zu einer Tagung zusammen: Hieronymus Zott, Jörg Dueler, Christof Seenus und Andre Halfinger, Bürger des Rates zu Villach, ebenso Wolf Georg Hilleprandt, letztere als Gewerkenvertreter, und sie beschlossen, daß "furan jeder arbeiter im perkgericht Großkirchheim vier schicht für ain wochen, zechen stund für ain schicht, machen und arbeiten und für ain peu (halbe Schicht) fünf Stund, derentwegen soll ainem gueten heuer ain wochen gereit werden 6 Schilling, für ein schicht 1 Schilling, 15 pfennige, einem gueten knecht, der zum haspeln oder sonst für ein gemein knecht arbeitet, für ein ,wochen 4 schilling 15 Pfennige, einem huet. man soll der lon gerait werden, nach dem er vil arbait in der grueben hat....unslitt und eisen sollen die herren und gewerken den gedingen und lehensheuern nit höher raiten, dann wie selbig auf herrenarbeit eingelegt wird....auch das tuech soll nach dem Preise in Vellach und am Steinfeld berechnet werden..."

Durchgreifenden Veränderungen in den Besitz- und Herrschaftsverhältnissen verdanken wir einen genauen Einblick in die bergbaugeschichtliche Situation der damaligen Zeit. Die durch Hans Mandorfer, Hieronymus Zott, den obersten Bergmeister, und den Gegenschreiber Balthasar Haindl vorgenommene Beschreibung der Bergwerke der Grafschaft Ortenburg aus dem Jahre 1524 liefert uns eine genaue Beschreibung

33) KLA., Berghauptmanschaftsarchiv Nr. C 92.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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