Wießner H. / I Textauszug |
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Seite 92 "wetter und wassers halben ertrunkhen sein und ligen
rnuessen und denselben nit anders dann mit stollen unten hintzu zu pauen
geholfen mag werden, empfehlen wir dir, wo du in bemelter herrschaft söllich
grueben findest, daselbs ein abschneident eisen zu schlahen. Verordnest,
daß der stollen, so unten hinzupauen wurd, vierst und des schächten oder
grueben darob soll eisen versehen wurdt. Das ist unser ernstlich meinung.
Geben zu Innsprugg am Sambstag nach den heyligen auffarttag anno domini im
sybenundneunzigisten jar, unsers reichs in zweliten jar". Die Anlage von Erbstollen mußte in der durch die planlose
Anlage von Gruben verwirrten und undurchsichtigen Rechtslage in den
Grubengebieten neue Verwirrung schaffen. Es fehlte an einer allgemein gültigen,
allseits verbindlichen Bergordnung, die die Grubenmaße einheitlich
geregelt hätte. Daher waren Grubenstreitigkeiten an der Tagesordnung und
deren mußten mit fortschreitendem Ausbau folgerichtig immer mehr werden,
wie dies auch die Berggerichtsprotokolle bestätigen. Das wichtige Amt des
"Abscheidens", das heißt der geometrischen Grenzvermessung, der
Markscheidung, oblag einem eigenen bergrichterlichen Beamten, dem
Markscheider, auch Abschiner, Verschiner oder einfach Schiner benannt.29)
Die Resultate der Vermessung wurden zu Papier gebracht und diese Kalten
und Risse als "Schinkarten" bezeichnet. Zur Grenzabsteckung
diente eine eiserne Grenzmarke, die durch den Schiner in Gegenwart des
Bergrichters und der Berggeschworenen geschlagen wurde. Das vorgenannte Berglehenbuch ermöglicht uns die
Rekonstruktion der Besitzverhältnisse. Wir erfahren daraus die Namen der
verliehenen Gruben und ihrer Inhaber, leider aber nichts über das Ausmaß
und die Art der Produktion. Die darauf Bezug habenden Quellen sind aus
dieser Zeit restlos verlorengegangen. So wie das Khünburger Raitbuch aus 1476, führt uns auch
das Berglehenbuch von 1496 zuerst auf das Modereck, schon daraus gehl die
Bedeutung dieses uralten Grubenfeldes hervor. Dort hat in diesem Jahre
"Andre Jesold emphahen ein alt verlegen grueben an dem weg Zirkh am
Moderekh, die hat vorgehaißen zu st. Oswald, heißt nun zu st. Erhart.
Die hab ich im verliehen auf schachtrecht, ,vie perkwerchsrecht ist, doch
das er die alten schächt of der teuf nit versetzen sol". Daraus läßt
sich Verschiedenes entnehmen. Einmal, daß hier auf dem Modereck der
Bergbaubetrieb alt sein mußte, was aus der Existenz alter, verlegener,
also aufgelassener Gruben hervorgeht. Wir dürfen annehmen, daß hier
zumindest das ganze 14., wenn nicht auch schon die vorhergehenden
Jahrhunderte Bergbau betrieben wurde. Bei der Neuverleihung wechselte die
Grube den Namen, der vorherige Name war aber nicht unbekannt, mußte also
irgendwo in Karten oder Büchern vermerkt gewesen sein, daher hat das
Lehenbuch von 1496 Vorläufer, die nicht auf uns gekommen
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