Wießner H. / I                                                                              Textauszug

 

Seite 92

"wetter und wassers halben ertrunkhen sein und ligen rnuessen und denselben nit anders dann mit stollen unten hintzu zu pauen geholfen mag werden, empfehlen wir dir, wo du in bemelter herrschaft söllich grueben findest, daselbs ein abschneident eisen zu schlahen. Verordnest, daß der stollen, so unten hinzupauen wurd, vierst und des schächten oder grueben darob soll eisen versehen wurdt. Das ist unser ernstlich meinung. Geben zu Innsprugg am Sambstag nach den heyligen auffarttag anno domini im sybenundneunzigisten jar, unsers reichs in zweliten jar".

Die Anlage von Erbstollen mußte in der durch die planlose Anlage von Gruben verwirrten und undurchsichtigen Rechtslage in den Grubengebieten neue Verwirrung schaffen. Es fehlte an einer allgemein gültigen, allseits verbindlichen Bergordnung, die die Grubenmaße einheitlich geregelt hätte. Daher waren Grubenstreitigkeiten an der Tagesordnung und deren mußten mit fortschreitendem Ausbau folgerichtig immer mehr werden, wie dies auch die Berggerichtsprotokolle bestätigen. Das wichtige Amt des "Abscheidens", das heißt der geometrischen Grenzvermessung, der Markscheidung, oblag einem eigenen bergrichterlichen Beamten, dem Markscheider, auch Abschiner, Verschiner oder einfach Schiner benannt.29) Die Resultate der Vermessung wurden zu Papier gebracht und diese Kalten und Risse als "Schinkarten" bezeichnet. Zur Grenzabsteckung diente eine eiserne Grenzmarke, die durch den Schiner in Gegenwart des Bergrichters und der Berggeschworenen geschlagen wurde.

Das vorgenannte Berglehenbuch ermöglicht uns die Rekonstruktion der Besitzverhältnisse. Wir erfahren daraus die Namen der verliehenen Gruben und ihrer Inhaber, leider aber nichts über das Ausmaß und die Art der Produktion. Die darauf Bezug habenden Quellen sind aus dieser Zeit restlos verlorengegangen.

So wie das Khünburger Raitbuch aus 1476, führt uns auch das Berglehenbuch von 1496 zuerst auf das Modereck, schon daraus gehl die Bedeutung dieses uralten Grubenfeldes hervor. Dort hat in diesem Jahre "Andre Jesold emphahen ein alt verlegen grueben an dem weg Zirkh am Moderekh, die hat vorgehaißen zu st. Oswald, heißt nun zu st. Erhart. Die hab ich im verliehen auf schachtrecht, ,vie perkwerchsrecht ist, doch das er die alten schächt of der teuf nit versetzen sol". Daraus läßt sich Verschiedenes entnehmen. Einmal, daß hier auf dem Modereck der Bergbaubetrieb alt sein mußte, was aus der Existenz alter, verlegener, also aufgelassener Gruben hervorgeht. Wir dürfen annehmen, daß hier zumindest das ganze 14., wenn nicht auch schon die vorhergehenden Jahrhunderte Bergbau betrieben wurde. Bei der Neuverleihung wechselte die Grube den Namen, der vorherige Name war aber nicht unbekannt, mußte also irgendwo in Karten oder Büchern vermerkt gewesen sein, daher hat das Lehenbuch von 1496 Vorläufer, die nicht auf uns gekommen

29) Veit, Bergwörterbuch, a. a. O., S. 335.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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