Wießner H. / I                                                                           Textauszug

 

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Außer den Görzer Grafen erscheinen als Grundbesitzer in Großkirchheim ihre Ministerialen Cholo und Volker von Flaschberg7), ferner nach dem Görzer Urbar aus 1300 Chuno von Ehrenburg und Konrad von Patriarchsdorfs8), deren Güter die Görzer im Kaufwege erworben hatten. Admont hatte durch Reginher von Steierberg9) zwischen 1140 und 1145 Besitz in Großkirchheim geschenkweise erworben.10) Durch Graf Engelbert von Görz hatte es nach dem Tode seines Ministerialen Irnfried das Gut Großkirchheim und den Weiler Sagritz erhalten.11) Dazu waren weitere kleinere Erwerbungen um Stall und Rangersdorf getreten. 12) 1237 verkaufte Patriarch Berthold von Aquileja alle Kirchheimer Besitzungen des Klosters Moggio an Admont.13) 1271 teilten die Grafen Meinhard V. und Albert I. ihre Herrschaft, wobei alle Besitzungen östlich der Mühlbacher Klause, somit auch die Güter in Großkirchheim. an Albert fielen. Bei einer zweiten Teilung im Jahre 1307 zwischen den Söhnen Alberts I., nämlich Heinrich II. und Albert II., kam Großkirchheim in den Besitz Heinrichs II., dessen Geschlecht aber bereits 1338 ausstarb. 1323 wird uns der Name eines Großkirchheimer Richters Konrad genannt.14)

Der Pusarnitzer Friede vernichtete die Machtstellung der Görzer in Kärnten und die Habsburger traten in ihre Rechte ein.. Aus dieser Zeit werden uns die Namen mehrerer Amtleute von Großkirchheim überliefert: 1463 ein Hans Händel, der das Amt um 150 Pfund Pfennige jährlich gepachtet hatte,15) auf ihn folgten 1476 Georg Steyerwagner, 1481 Bernhard Saldorfer, 1482 Georg Außer, Kaspar Bischofer und Wolfram Bauernfeindt.16)

1489 verpfändete Kaiser Friedrich III. Schloß und Landgericht Falkenstein an Gandolf von Khünburg,17) einen der bedeutendsten Gewerken des 15. Jahrhunderts und Angehörigen jener Familie, die sich nach der gleichnamigen Burg im Gailtal benannte. Da der Name Gandoli in diesem Geschlecht sehr häufig war, ist die Unterscheidung nicht leicht, wenn nicht ganz unmöglich. So begegnen uns in dem ältesten Bergraitbuch des Großkirchheimer Bergbezirkes18) aus dem Jahre 1476 zwei Gandolfs, der eine ist der Pächter des Landgerichtes Falkenstein, der zweite, sein Vetter, war Amt

7) MDC. IV/1, Nr. 2030

8) Görzer Urbar,a. a. O., Fol. 41.

9) Dovernic. Vgl. dazu Jaksch, Car. I 1895, S. 9 ff.

10) MDC. III, Nr. 722.

11) MDC. III, Nr. 694 aus 1157.

12) MDC. IV/1, Nr. 1937, Nr. 2030, 2083, 2096, 2434 und 2576

13) MDC. IV/2, Nr. 2139. Über andere Grundherren des oberen Mölltales. Vgl. Klebel, Die Grafen von Görz als Landherren in Oberkärnten. Car. I 1935 S. 59 ff., und 1936, S. 218 ff.

14) ÖSTA., Rpertorium der alten Grafen v. Görz Nr. 331, Bd. 2, Fol. 20b.

15) ÖSTA., Handschrift Nr. 334, Bd. 1, Fol. 347. Putsch im Inventar, IV/5.

16) Ebda, Fol. 340, 341 und 350.

17) ÖSTA., Urkunde Nr. 15 aus 1489.

18) KLA., Archiv Khünegg. Fasc. XX, Vgl. S. 90.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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