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Georg Schuster von Pusarnitz und Stefan Maurer auf Silber
-hinter Lieseregg auf der Lieser gegen Planitzen wuschen
Bartlmä Kirschner, Wolfgang Kirchmayer und Jakob Steinfelder, unter der Steinbrucken
auf dem Kamp Adrian Engelhart, Hans Lebenshammer und Niklas Fuchs
Gold.
In St. Leonhard auf der Tratten bei Möllbrücken
schürften Primus an der Möllbrucken am st. Lienhartsberg.
Benedikt Schilcher nach Silber "an der Möllbruggen unterm Seitenweg
im Retenbach", Ruprecht Kaiser einen alt verlegen Bau an der Möllbrucken
und Ruprecht Kreuzer von Pusarnitz unterm Saxenuberg ob st. Daniel,
Pantalion Rainer unterm Saxenweg, eberida Jakob Geiler, Jakob Zubreisdorf
und Thaman Pinzgauer. Es herrschte demnach, wie aus dem Berglehenbuch
hervorgeht, im ganzen mittleren und unteren Mölltal samt seinen zugehörigen
Seitentälern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts reger
Bergbaubetrieb.
Am 7.
August l529 verpachtete Ferdinand I. die Münze der Kärntner Landschaft
gegen ein zinsenloses Darlehen von 10.000 Gulden mit der Bestimmung, daß
alle Gewerken "alles ir silber, das sy machen und verkaufen, in die Münze
der landschaft antwurten, die mark um 10 Gulden 20 Kreuzer und darüber
nit steigern sullen". Der Vertrag galt zunächst auf 10 Jahre. Wie
wir wissen, existierte bereits 1506 ein ähnlicher Vertrag mit der Münze
in Lienz.87) Diese Verordnung erwies sich in der Folgezeit als
eines der größten Hindernisse für die Entwicklung des
Edelmetallbergbaues, da sie die Baulust der Gewerken aufs empfindlichste
beeinträchtigen mußte. Deshalb bekämpften die Gewerken diesen Vertrag
aufs heftigste und nachhaltigste, ohne freilich Erfolge verzeichnen zu können.
Bereits im Juli des Jahres 1530 -der Vertrag war am 4.Juli des gleichen
Jahres rechtswirksam geworden -stoßen wir auf eine geharnischte Eingabe
der Gewerken an den Landesherrn, worin es heißt: ,...daß diese maßregel
zur firderung des aigennutzes der Landschaft und zu unserm verderben wie
auch zum abgang Ihrer Majestät fron und wechsel diene und unerhört sei
mit dem fürgeben, als ob sie Euer küniglichen Majestät mit irem müntzen
großen nutzen schaffen möchte und Eure Majestät dahin bevlegen, das wir
unser silber wider alle perkwerksordnung nit frei verkaufen können.
Daraus entste ir verderben uns und unsern Kindern zu ewigem spot und
schaden. Dann es ist“, heißt es in dem Schreiben mit Bezug auf den
Vertrag weiter,88) ,.ain hoch perkwerch und könnte den ganzen
sommer kein stueff erz vom berg gebracht werden, bis ein schnee vellt.
Dann aber mueß mans auf dem schnee hinabziechen, derhalb die verlag groß
sein mueß und sunder fürleichen nit erhalten werden mag." Sollte
kein Verlag zugeteilt werden, müßten sie die Bergwerke einstellen, dann
"hätte die Landschaft
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