Wießner H. / I                                                                             Textauszug

 

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Georg Schuster von Pusarnitz und Stefan Maurer auf Silber -hinter Lieseregg auf der Lieser gegen Planitzen wuschen Bartlmä Kirschner, Wolfgang Kirchmayer und Jakob Steinfelder, unter der Steinbrucken auf dem Kamp Adrian Engelhart, Hans Lebenshammer und Niklas Fuchs Gold.

In St. Leonhard auf der Tratten bei Möllbrücken schürften Primus an der Möllbrucken am st. Lienhartsberg. Benedikt Schilcher nach Silber "an der Möllbruggen unterm Seitenweg im Retenbach", Ruprecht Kaiser einen alt verlegen Bau an der Möllbrucken und Ruprecht Kreuzer von Pusarnitz unterm Saxenuberg ob st. Daniel, Pantalion Rainer unterm Saxenweg, eberida Jakob Geiler, Jakob Zubreisdorf und Thaman Pinzgauer. Es herrschte demnach, wie aus dem Berglehenbuch hervorgeht, im ganzen mittleren und unteren Mölltal samt seinen zugehörigen Seitentälern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts reger Bergbaubetrieb.

Am 7. August l529 verpachtete Ferdinand I. die Münze der Kärntner Landschaft gegen ein zinsenloses Darlehen von 10.000 Gulden mit der Bestimmung, daß alle Gewerken "alles ir silber, das sy machen und verkaufen, in die Münze der landschaft antwurten, die mark um 10 Gulden 20 Kreuzer und darüber nit steigern sullen". Der Vertrag galt zunächst auf 10 Jahre. Wie wir wissen, existierte bereits 1506 ein ähnlicher Vertrag mit der Münze in Lienz.87) Diese Verordnung erwies sich in der Folgezeit als eines der größten Hindernisse für die Entwicklung des Edelmetallbergbaues, da sie die Baulust der Gewerken aufs empfindlichste beeinträchtigen mußte. Deshalb bekämpften die Gewerken diesen Vertrag aufs heftigste und nachhaltigste, ohne freilich Erfolge verzeichnen zu können. Bereits im Juli des Jahres 1530 -der Vertrag war am 4.Juli des gleichen Jahres rechtswirksam geworden -stoßen wir auf eine geharnischte Eingabe der Gewerken an den Landesherrn, worin es heißt: ,...daß diese maßregel zur firderung des aigennutzes der Landschaft und zu unserm verderben wie auch zum abgang Ihrer Majestät fron und wechsel diene und unerhört sei mit dem fürgeben, als ob sie Euer küniglichen Majestät mit irem müntzen großen nutzen schaffen möchte und Eure Majestät dahin bevlegen, das wir unser silber wider alle perkwerksordnung nit frei verkaufen können. Daraus entste ir verderben uns und unsern Kindern zu ewigem spot und schaden. Dann es ist“, heißt es in dem Schreiben mit Bezug auf den Vertrag weiter,88) ,.ain hoch perkwerch und könnte den ganzen sommer kein stueff erz vom berg gebracht werden, bis ein schnee vellt. Dann aber mueß mans auf dem schnee hinabziechen, derhalb die verlag groß sein mueß und sunder fürleichen nit erhalten werden mag." Sollte kein Verlag zugeteilt werden, müßten sie die Bergwerke einstellen, dann "hätte die Landschaft

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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