Wießner H. / I                                                                           Textauszug

 

Seite 50

schmelzen brauchen, allenthalben kain zoll noch maut" erhoben werden dürfe71)

Mit Erlaß der Maximilianischen Bergordnung vom Jahre 1517 sollten, wie es in der Einleitung heißt, "manigerley und vil mängel" abgestellt werden,72) Am Modereck sollten die Gewerken "bey den schribligen rechten schacht, wie von alter herkomen, bleiben, drey schnur auf den gang und über sich und in ewige gentze und auf bayden seiten kein andern scherm dann die drey schnur,"

Die Systemlosigkeit des Abbaues war ein grundlegendes Übel, das bei zunehmender Verdichtung der Berglehen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den benachbarten Lehensinhabern führen mußte. Hier sollte nun nachträglich Wandel geschaffen werden. Grundsätzlich sollten in einem Revier Lehen nur nach Schacht oder Stollenrecht verliehen werden. Der Schacht ist ein vom Tage aus senkrecht oder in schiefer Richtung in die Tiefe gehender Einbau, der Stollen aber strebt vorn Tage aus horizontal oder nur wenig geneigt in das Berginnere. Eine Verleihung beider Rechte in einem Reviere hätte naturgemäß zu unlösbaren Komplikationen führen müssen. Das verlehnte Grubenmaß hatte die Form eines Prismas, das sich in bestimmter Breiten und Höhenerstreckung in das Berginnere, die ewige Gänze, erstreckte. Breiten und Höhenerstreckung wurden vom Mundloch aus bemessen und betrugen in diesem Falle 3 Schnur oder 21 Klafter (I Klafter ist gleich 1,896 m). Die Begrenzungslinien oder Flächen des Schacht oder Stollenmaßes wurden als Sc her m (Schirm) bezeichnet. Insoferne die verliehenen Grubenmaße völlig parallel liefen, konnte es zu keinen Differenzen kommen, im andern Falle waren Überschneidungen unvermeidlich und die Quelle unzähliger Grubenprozesse. Die Maximilianische Bergordnung hatte für die vorbeschriebenen Grubenmaße die Bezeichnung "scheyblinglehen« und sie sollten nicht nur für den Bergbau am Modereck, sondern auch in den Bergbezirken Obervellach und Steinfeld verbindlich sein. Bei den Bergwerken zu Friesach, St. Salvator (nordöstlich Friesach), zu Weitschach (bei Althofen), zu St. Hemmaburg (wo? Hemmaberg bei Eberndorf?), bei Teltschach (bei Maria-Saal) „sullen hinfür 15 Klafter saiger mass geben werden",73) "Wachsenstein in der Glödnitz (heute Waschenstein zwischen Oberhof und Flattnitz. Freundl. Mittlg. Dr. Metnitz), am Grades (im Tal der Metnitz, westl. von Friesach), hinter der Mötnitzen (ebenda) kann nach alten und neuen massen verliehen werden, welche sy (die Bergrichter) unter den zwayen massen am nutzlichsten ansicht", "Zu Vorach (Farcha, ö. Feldkirchen) und Mellach (östl. Straßburg) in dem Gurgkental sein steund

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

zurück....