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schmelzen brauchen, allenthalben kain zoll noch maut"
erhoben werden dürfe71)
Mit Erlaß der Maximilianischen Bergordnung vom Jahre 1517
sollten, wie es in der Einleitung heißt, "manigerley und vil mängel"
abgestellt werden,72) Am Modereck sollten die Gewerken
"bey den schribligen rechten schacht, wie von alter herkomen,
bleiben, drey schnur auf den gang und über sich und in ewige gentze und
auf bayden seiten kein andern scherm dann die drey schnur,"
Die
Systemlosigkeit des Abbaues war ein grundlegendes Übel, das bei
zunehmender Verdichtung der Berglehen immer wieder zu Streitigkeiten
zwischen den benachbarten Lehensinhabern führen mußte. Hier sollte nun
nachträglich Wandel geschaffen werden. Grundsätzlich sollten in einem
Revier Lehen nur nach Schacht oder Stollenrecht verliehen werden. Der
Schacht ist ein vom Tage aus senkrecht oder in schiefer Richtung in die
Tiefe gehender Einbau, der Stollen aber strebt vorn Tage aus horizontal
oder nur wenig geneigt in das Berginnere. Eine Verleihung beider Rechte in
einem Reviere hätte naturgemäß zu unlösbaren Komplikationen führen müssen.
Das verlehnte Grubenmaß hatte die Form eines Prismas, das sich in
bestimmter Breiten und Höhenerstreckung in das Berginnere, die ewige Gänze,
erstreckte. Breiten und Höhenerstreckung wurden vom Mundloch aus bemessen
und betrugen in diesem Falle 3 Schnur oder 21 Klafter (I Klafter ist
gleich 1,896 m). Die Begrenzungslinien oder Flächen des Schacht oder
Stollenmaßes wurden als Sc her m (Schirm) bezeichnet. Insoferne die
verliehenen Grubenmaße völlig parallel liefen, konnte es zu keinen
Differenzen kommen, im andern Falle waren Überschneidungen unvermeidlich
und die Quelle unzähliger Grubenprozesse. Die Maximilianische Bergordnung
hatte für die vorbeschriebenen Grubenmaße die Bezeichnung "scheyblinglehen«
und sie sollten nicht nur für den Bergbau am Modereck, sondern auch in
den Bergbezirken Obervellach und Steinfeld verbindlich sein. Bei den
Bergwerken zu Friesach, St. Salvator (nordöstlich Friesach), zu Weitschach
(bei Althofen), zu St. Hemmaburg (wo? Hemmaberg bei Eberndorf?),
bei Teltschach (bei Maria-Saal) „sullen hinfür 15 Klafter saiger
mass geben werden",73) "Wachsenstein in der Glödnitz
(heute Waschenstein zwischen Oberhof und Flattnitz. Freundl. Mittlg. Dr.
Metnitz), am Grades (im Tal der Metnitz, westl. von Friesach),
hinter der Mötnitzen (ebenda) kann nach alten und neuen massen
verliehen werden, welche sy (die Bergrichter) unter den zwayen massen am
nutzlichsten ansicht", "Zu Vorach (Farcha, ö.
Feldkirchen) und Mellach (östl. Straßburg) in dem Gurgkental
sein steund
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