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Communbergamt |
Da
mit dem Bergrecht eine ganze Reihe weiterer Vorrechte für die Bergstädte
verknüpft waren (Marktrecht, Zollrecht, eigene Gerichtsbarkeit,
Braurecht u. dgl.) waren die Stadträte sehr daran interessiert, das
Bergbaurecht für den Ort zu erhalten. Auch wenn die Erträge eines
Reviers zurückgingen, wurde deshalb versucht, den Abbau so lange wie möglich
fortzuführen. Dazu erwarb die Stadt Kuxe (s.d.) der Bergwerke oder
richtete gar eigene Bergämter ein, die im Gegensatz zu den
"staatlichen" als "Communbergamt" bezeichnet wurden.
Solche Bergämter unter örtlicher Verwaltung bestanden zum Beispiel in
Falkenstein (bis 1851) und in Zschopau |