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Communbergamt | Da mit dem Bergrecht eine ganze Reihe weiterer Vorrechte für die Bergstädte verknüpft waren (Marktrecht, Zollrecht, eigene Gerichtsbarkeit, Braurecht u. dgl.) waren die Stadträte sehr daran interessiert, das Bergbaurecht für den Ort zu erhalten. Auch wenn die Erträge eines Reviers zurückgingen, wurde deshalb versucht, den Abbau so lange wie möglich fortzuführen. Dazu erwarb die Stadt Kuxe (s.d.) der Bergwerke oder richtete gar eigene Bergämter ein, die im Gegensatz zu den "staatlichen" als "Communbergamt" bezeichnet wurden. Solche Bergämter unter örtlicher Verwaltung bestanden zum Beispiel in Falkenstein (bis 1851) und in Zschopau |